Fahrtkostenersatzverordnung ab 01.01.2025
Die neue Fahrtkostenersatzverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise (§ 26 Z. 4 EStG) nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises ersetzen kann, sondern alternativ auch durch einen pauschalen Beförderungszuschuss, und zwar für die ersten 50 km € 0,50/km, für die weiteren 250 km € 0,20/km, für darüberhinausgehende km € 0,10/km, oder einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel (z.B. ÖBB-Ticket 2. Klasse).
Für beide Varianten gilt ein abgabenfreier Höchstbetrag von € 2.450,00 im Kalenderjahr. Diese sind nicht nur in der Personalverrechnung, sondern auch für den Bereich der Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung anwendbar für beruflich veranlasste Reisen. Fahrten für die Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen nicht zu beruflich veranlassten Reisen.
Die Fahrtkostenersatzverordnung gilt für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und für Einzelfahrscheine.
März 2025


Neues Online-Finanzbildungsportal - Finanznavi
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) haben mit dem „Finanznavi“ ein neues Online-Finanzbildungsportal präsentiert, welches der breiten Bevölkerung eine Orientierungshilfe bei finanziellen und steuerrechtlichen Fragen bieten soll.
Auf dem Portal finden sich zahlreiche Inhalte zu den Themen Wirtschaft, sicherer Umgang mit Geld, Bezahlmöglichkeiten, Sparen und Investieren, Risikomanagement, Kredite und Schulden sowie zum Bereich Konsumentenschutz.
Sie erreichen das Finanznavi unter finanznavi.gv.at.
November 2024
Kleinunternehmerregelung ab 2025
Reform der Umsatzsteuer-Regeln: Neue Umsatzgrenze und Ausweitung
Zukünftig wird der Schwellenwert (AbgÄG 2024 ursprünglich 42.000 EUR) auf 55.000 EUR brutto angehoben. Die Berechnung der Umsatzgrenzen bei unterstellter Umsatzsteuerpflicht entfällt. Die Umsätze des laufenden und des vorangegangenen Jahres werden dabei berücksichtigt.
Kleinunternehmerregelung ab 2025: Übersicht – WKO
Oktober 2024



Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Betriebe mit Kapazitäten, Kurzarbeit
Unterstützungsfonds der WKNÖ
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich, die WKÖ und die SVS unterstützen von Unwettern betroffene Betriebe. Die Hilfe beträgt pro Schadensfall bis zu 10 % des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 20.000 Euro.
Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung wenden Sie sich an die jeweilige Bezirks- und Außenstelle.
September 2024