Fahrtkostenersatzverordnung ab 01.01.2025

Die neue Fahrtkostenersatzverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise (§ 26 Z. 4 EStG) nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises ersetzen kann, sondern alternativ auch durch einen pauschalen Beförderungszuschuss, und zwar für die ersten 50 km € 0,50/km, für die weiteren 250 km € 0,20/km, für darüberhinausgehende km € 0,10/km, oder einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel (z.B. ÖBB-Ticket 2. Klasse).

Für beide Varianten gilt ein abgabenfreier Höchstbetrag von € 2.450,00 im Kalenderjahr. Diese sind nicht nur in der Personalverrechnung, sondern auch für den Bereich der Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung anwendbar für beruflich veranlasste Reisen. Fahrten für die Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen nicht zu beruflich veranlassten Reisen.

Die Fahrtkostenersatzverordnung gilt für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und für Einzelfahrscheine.

März 2025

Neues Online-Finanzbildungsportal - Finanznavi

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) haben mit dem „Finanznavi“ ein neues Online-Finanzbildungsportal präsentiert, welches der breiten Bevölkerung eine Orientierungshilfe bei finanziellen und steuerrechtlichen Fragen bieten soll.

Auf dem Portal finden sich zahlreiche Inhalte zu den Themen Wirtschaft, sicherer Umgang mit Geld, Bezahlmöglichkeiten, Sparen und Investieren, Risikomanagement, Kredite und Schulden sowie zum Bereich Konsumentenschutz.


 Sie erreichen das Finanznavi unter finanznavi.gv.at.

November 2024 

 
 

 

Kleinunternehmerregelung ab 2025

Reform der Umsatzsteuer-Regeln: Neue Umsatzgrenze und Ausweitung

Zukünftig wird der Schwellenwert (AbgÄG 2024 ursprünglich 42.000 EUR) auf 55.000 EUR brutto angehoben. Die Berechnung der Umsatzgrenzen bei unterstellter Umsatzsteuerpflicht entfällt. Die Umsätze des laufenden und des vorangegangenen Jahres werden dabei berücksichtigt. 

Kleinunternehmerregelung ab 2025: Übersicht – WKO

Oktober 2024 

 
 

Hochwasser – Unter­stüt­zungen, Services und In­for­ma­tionen, Betriebe mit Ka­pa­zi­täten, Kurzarbeit

Unterstützungsfonds der WKNÖ

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich, die WKÖ und die SVS unterstützen von Unwettern betroffene Betriebe. Die Hilfe beträgt pro Schadensfall bis zu 10 % des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 20.000 Euro.
Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung wenden Sie sich an die jeweilige Bezirks- und Außenstelle.

Hochwasser – Unter­stüt­zungen, Services und In­for­ma­tionen, Betriebe mit Ka­pa­zi­täten, Kurzarbeit – WKO

September 2024